Informationen zur Hundehaltung

30. Mai 2025

Die Haltung eines Hundes bereitet regelmäßig große Freude, und nicht ohne Grund gilt der Hund als der „treueste Freund des Menschen“.
Der Spaß am geliebten Vierbeiner darf aber nicht zum Ärgernis oder gar zur Gefährdung der Allgemeinheit oder des Einzelnen führen.

Aus diesem Grund bitten wir um Folgendes:

Während der Brut- und Setzzeit, in der viele Tiere Nachwuchs bekommen (April – Juli), gilt eine besondere Aufsichtspflicht für Hundehalter. In dieser Zeit leinen Sie bitte generell Ihren Hund an.
Tragende Tiere und Tiere, die Nachwuchs haben, dürfen auf keinen Fall aufgeschreckt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Jungtiere verlassen werden und dann sterben.
Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Verunreinigungen durch Hundekot, Hundehaare oder Müll sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße belegt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Jäger, Forstwirte und Landwirte halten unsere Natur im Gleichgewicht – sie brauchen Ihre Unterstützung:

  • Bleiben Sie im Wald auf den Wegen.
  • Tragen Sie helle Kleidung zur eigenen Sicherheit.
  • Anscheinend verwaiste junge Tiere nicht anfassen oder füttern.
  • Achten Sie bei Wildtieren auf deren Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und nehmen Sie während der Setzzeiten zwischen April und Juli Rücksicht auf den Nachwuchs.
  • Hunde, die nicht gehorsam sind, gehören immer an die Leine und sind so zu beaufsichtigen, dass keine Gefahr von diesen ausgehen kann.

Sehen Sie die Natur wie ihr Eigentum an, mit dem pfleglich umgegangen werden muss.

Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster
Mario Koschel, Bürgermeister

Textquelle: Weilmünsterer Nachrichten

Bildquellen

  • Hundehaltung: Made with Google AI

Last modified: 30. Mai 2025

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